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!!!! NEWS !!!!


Zum 01. September 2023 tritt die Änderung der FZV in Kraft.


Zu den bisher bekannten Vorgängen gibt es nun neu den Vorgang "Tageszulassung", der möglicherweise interressant für Händler sein könnte.

Hier ist Ihnen möglich Tageszulassungen eines KFZ vornehmen zu lassen, bei dem die An- und Abmeldung bereits am Erstzulassungstag in der ZB 1 vermerkt wird. Somit entfällt die Außerbetriebsetzung am nächsten Tag. Eine Vorlage der Kennzeichenschilder ist nicht notwendig, da diese nicht mehr abgestempelt werden müssen. Sollten Sie das Fahrzeug nicht im Verkehr führen, ist daher nicht nötig Kennzeichenschilder prägen zu lassen.

Soll das Fahrzeug an diesem Tag doch im Strassenverkehr geführt werden, erhalten Sie einen "Vorläufigen Zulassungsnachweis" für den Anmeldetag, der gut lesbar im Fahrzeug auszulegen ist und die Kennzeichenschilder müssen ohne Plaketten am Fahrzeug montiert werden.


Desweiteren hat die Änderung der FZV auch eine Anpassung der Gebührenordnung (GebOSt) zur Folge.

Hierdurch ergeben sich erhöhte Gebühren für die manuelle Bearbeitung in der Zulassungsstelle.

Details und Informationen hierzu finden Sie nach Veröffentlichung unter www.gesetze-im-internet.de